Ja. In meiner Eigenschaft als systemische Therapeutin und Elterncoach unterliege ich der Schweigepflicht. Sie können mich allerdings bei Bedarf davon entbinden, wenn eine Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt ansteht – um beispielsweise eine Stellungnahme zu einem Beschluss oder zu einem Gutachten verfasst werden soll.