Emotionale/psychische/seelische Gewalt wird oft unterschätzt!

Ist psychische Gewalt genauso relevant, wie andere Gewaltformen?

Ja!
Es ist allerdings Fakt, dass psychische Gewalt oft subtiler ist und schwerer nachzuweisen sein kann als körperliche Gewalt. In einigen Fällen können auch andere Paragraphen, wie beispielsweise die Paragraphen zum Schutz der persönlichen Ehre oder zum Schutz vor Diskriminierung, relevant sein, um gegen psychische Gewalt vorzugehen.
Und insbesondere für unser Familienrecht ist es essentiell, zu erkennen, dass psychische Gewalt genauso schädlich ist  wie körperliche Gewalt – insbesondere für unsere Kinder, was aus dem § 1666 BGB hervorgeht! – und dass Opfer von psychischer Gewalt Schutz, Unterstützung und Hilfe benötigen.
Damit meine ich vor allem die Kinder, doch auch betroffene Erwachsene: Eltern, Großeltern, Geschwister, neue Partner*innen, andere Bezugspersonen.

Die Täter*innen dagegen müssen konsequent strafrechtlich geahndet werden – unser Gesetz bietet hierzu ausreichend Grundlagen.

Seelische/psychische Gewalt kann auch im Verborgenen ablaufen und ein freundliches Gesicht haben.

Was gehört zu psychischer Gewalt?

Psychische Gewalt bezieht sich auf Formen von Missbrauch und Gewalt, die auf psychologischer und emotionaler Ebene stattfinden. Im Gegensatz zu körperlicher Gewalt verursacht psychische Gewalt keine unmittelbaren körperlichen Verletzungen, sondern zielt darauf ab, das psychische Wohlbefinden und die geistige Gesundheit einer Person zu beeinträchtigen. Hier sind einige wichtige Aspekte psychischer Gewalt:

1. Verbale Angriffe: Psychische Gewalt beinhaltet oft wiederholte verbale Angriffe, Beleidigungen, Demütigungen und abwertende Bemerkungen. Diese können das Selbstwertgefühl einer Person stark beeinträchtigen und zu Gefühlen von Scham, Schuld oder Wertlosigkeit führen.

2. Ignorieren/Anschweigen: Psychische Gewalt durch Ignorieren und Anschweigen funktioniert, indem die Täterperson bewusst die Kommunikation und Aufmerksamkeit gegenüber dem Opfer verweigert. Indem sie das Opfer ignoriert oder schweigt, wird es emotional isoliert, entwertet und seine Bedürfnisse und Gefühle werden nicht ernst genommen. Dadurch entsteht ein Machtgefälle, das der Täterperson ermöglicht, Kontrolle über das Opfer auszuüben und seine Selbstachtung und Selbstvertrauen zu untergraben. Dies kann zu starken emotionalen Belastungen wie Einsamkeit, Hilflosigkeit und Verzweiflung führen. 

3. Kontrolle und Dominanz: Ein Täter psychischer Gewalt versucht oft, die Kontrolle über das Leben und die Entscheidungen seines Opfers zu übernehmen. Sie können übermäßige Kontrolle über finanzielle Angelegenheiten, soziale Kontakte, den Wohnort oder die Freiheit der Person ausüben. Durch ständige Überwachung und Manipulation wird die Selbstbestimmung des Opfers eingeschränkt.

4. Isolation: Eine häufige Taktik psychischer Gewalt besteht darin, das Opfer von seinem sozialen Umfeld zu isolieren. Der Täter kann versuchen, den Zugang zu Familie und Freunden einzuschränken, um die Abhängigkeit des Opfers von ihm zu verstärken. Durch diese Isolation wird das soziale Netzwerk des Opfers geschwächt, was zu Gefühlen der Einsamkeit und Hilflosigkeit führen kann.

5. Drohungen und Einschüchterungen: Psychische Gewalt umfasst auch das Bedrohen oder Einschüchtern des Opfers. Der Täter kann mit Gewalt, Vergeltung oder anderen negativen Konsequenzen drohen, um Kontrolle über das Opfer auszuüben. Diese Drohungen können dazu führen, dass das Opfer in einem konstanten Zustand der Angst und Unsicherheit lebt.

6. Manipulation und Gaslighting: Ein weiteres Merkmal psychischer Gewalt ist die Manipulation des Opfers. Der Täter kann die Realität verzerren, die Schuld auf das Opfer schieben oder es dazu bringen, an seinem eigenen Verstand und seinen Wahrnehmungen zu zweifeln. Diese Taktik, bekannt als Gaslighting, zielt darauf ab, das Opfer zu verwirren und seine Selbstsicherheit zu untergraben.

Welche Folgen kann psychische Gewalt haben?

Psychische Gewalt kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Opfer haben. Es kann zu Angstzuständen, Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen psychischen Erkrankungen führen.  

Psychische Gewalt ist eine ernsthafte Verletzung der Menschenrechte und darf nicht toleriert werden. Regierungen, Organisationen und die Gesellschaft insgesamt sollten Maßnahmen ergreifen, um psychische Gewalt zu bekämpfen. Das Bewusstsein für dieses Thema muss gestärkt werden, und es müssen Ressourcen und Programme zur Verfügung gestellt werden, um Opfern zu helfen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Welche Gesetze gibt es gegen psychische/seelische Gewalt?

Hier sind einige der relevanten Paragraphen, die in Deutschland gegen psychische Gewalt vorgehen:

1. Bedrohung: § 240 Strafgesetzbuch (StGB)

Dieser Paragraph stellt die Bedrohung einer Person mit einem Verbrechen gegen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit unter Strafe.

2. Nachstellung (Stalking): § 238 Strafgesetzbuch (StGB)

 Stalking wird in diesem Paragraphen als beharrliche Verfolgung oder Nachstellung einer Person definiert. Es umfasst wiederholte Kontaktaufnahmen, das Auflauern oder Beobachten der Person und ähnliche Verhaltensweisen.

3. Körperverletzung: § 223 Strafgesetzbuch (StGB)

   Obwohl körperliche Gewalt abdeckt, kann sie auch psychische Auswirkungen haben. Körperverletzung bezieht sich auf die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer Person, einschließlich der Beeinträchtigung der Gesundheit oder des körperlichen Wohlbefindens.

4. Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

 Das Gewaltschutzgesetz umfasst verschiedene Paragraphen, die zum Schutz vor häuslicher Gewalt, einschließlich psychischer Gewalt, dienen. Insbesondere können Schutzanordnungen erlassen werden, um Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen.

5. Kindesentziehung (§ 235 StGB)

Die Entziehung Minderjähriger ist eine besondere Form der seelischen Gewalt, denn sie kann schwerwiegende psychische Folgen für das Kind haben. Darunter:

–  Ängste und Traumata: Die plötzliche Trennung von den Eltern oder der gewohnten Umgebung kann beim Kind Ängste und Traumata auslösen. Es kann sich verlassen, verängstigt und hilflos fühlen.

– Verlust und Trauer: Die Entziehung Minderjähriger bedeutet oft den Verlust des gewohnten Umfelds, der Bezugspersonen und der Sicherheit. Das Kind kann Trauergefühle und den Verlust seiner Identität als Teil der ursprünglichen Familie erleben.

– Bindungsstörungen: Durch die Trennung kann die Bindungsfähigkeit des Kindes beeinträchtigt werden. Es kann Schwierigkeiten haben, Vertrauen aufzubauen und enge Beziehungen in der Zukunft einzugehen.

– Emotionaler Stress: Die Entziehung Minderjähriger kann zu anhaltendem emotionalen Stress führen. Das Kind kann mittel- und längerfristig unter Depressionen, Angstzuständen, Schlafstörungen und anderen psychischen Belastungen leiden.

– Probleme mit dem Selbstwertgefühl: Das Kind kann ein geringes Selbstwertgefühl entwickeln, wenn es das Gefühl hat, abgelehnt oder unerwünscht zu sein. Es kann sich selbst die Schuld geben oder das Gefühl haben, nicht liebenswert zu sein.

– Verhaltensprobleme: In einigen Fällen kann die Entziehung Minderjähriger zu Verhaltensproblemen führen. Das Kind kann Aggressionen, Rückzug oder andere unangemessene Verhaltensweisen zeigen, um mit seinen emotionalen Schmerzen umzugehen.

6. Üble Nachrede (§ 186 StGB)

Der Gesetzestext hierzu: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wichtig: Wie immer stellt dieser Text keine juristische oder psychologische Beratung, sondern soll Anregungen liefern.

Hallo mein Name ist Anna Pelz

Ich biete fachliche Hilfestellung bei induzierter Eltern-Kind-Entfremdung für betroffene Eltern, Familienmitglieder und Fachkräfte im Bereich der Familienberatung und des Familienrechts. Deutschlandweit (auch telefonisch und online).