Ein Gesetz, das schützt – und eine Praxis, die es oft nicht tut
Viele Eltern gehen in familienrechtliche Verfahren mit einer einfachen Annahme:
Es gibt Gesetze, die Kinder schützen sollen. Und wenn diese Gesetze klar formuliert sind, werden sie auch angewendet.
Das ist nachvollziehbar. Und es ist falsch.
Denn zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was im familienrechtlichen Alltag passiert, liegt eine erhebliche Lücke.

Was das Gesetz eigentlich regelt
Ein zentrales Gesetz in diesem Zusammenhang ist § 1684 Abs. 2 BGB. Er verpflichtet Eltern ausdrücklich dazu, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder dessen Erziehung erschwert.
Der Gedanke dahinter ist schlicht: Kinder sollen nicht in Loyalitätskonflikte gezogen werden, und Eltern dürfen die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil nicht aktiv oder passiv untergraben.
Das Gesetz stellt also ein rechtliches Instrumentarium bereit, mit dem Gerichte prüfen könnten, ob Kontaktvereitelung, Abwertung oder schleichende Umgangsverhinderung vorliegen – und darauf reagieren könnten.
Rein rechtlich betrachtet ist der Rahmen also vorhanden und verfügbar.
Das Paralleluniversum der Praxis
In der familienrechtlichen Realität wird dieser Rahmen erstaunlich selten konsequent genutzt. Verhaltensweisen, die das Gesetz klar begrenzen will, werden häufig umgedeutet. Einseitige Kontaktabbrüche gelten dann als Ausdruck vermeintlich symmetrischer Hochstrittigkeit. Abwertungen als Kommunikationsproblem. Umgangsverhinderung als Überforderung, kindliche Kontaktverweigerung als Bedürfnis nach “Ruhe”.
Diese Einordnungen haben einen entscheidenden Effekt: Sie ersetzen rechtliche Prüfung durch psychologisierende Erklärung. Die gesetzliche Grenze bleibt bestehen, wird aber faktisch nicht mehr als Maßstab herangezogen.
So entsteht eine Praxis, in der nicht mehr gefragt wird, ob eine Pflicht verletzt wurde, sondern ob sich ein Verhalten irgendwie erklären lässt. Und erklärbar ist im Zweifel fast alles.
Der entscheidende Moment: Wenn ein Kind den Kontakt ablehnt
Besonders deutlich wird diese Verschiebung, sobald ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil ablehnt. Häufig wird dieser Zustand dann als neue Ausgangslage aalglatt akzeptiert. Nicht als Ergebnis eines längeren Prozesses, sondern als faktische Realität, mit der nun umzugehen sei.
Die vorgelagerten Dynamiken geraten dabei auf eine wundersame Weise aus dem Blick. Die Frage, wie es zu dieser Ablehnung gekommen ist, wird meist nicht konsequent rechtlich geprüft. Stattdessen wird der Zustand stabilisiert.
Praktisch.
Verfahrensökonomisch.
Und für das Kind folgenreich.
Das Gesetz, das genau solche Entwicklungen verhindern soll, tritt in diesem Moment in den Hintergrund.
Hier zeigt sich kein individuelles Fehlverhalten einzelner Beteiligter, sondern ein strukturelles Muster. Beweiswürdigung erfolgt selektiv. Hypothesen werden übernommen, ohne sie systematisch zu überprüfen. Beweislasten verschieben sich schleichend. Der ausgeschlossene Elternteil wird zum Bittsteller degradiert und muss erklären, warum Beziehung überhaupt noch möglich sein soll.
So verliert das Recht seine steuernde Funktion. Es korrigiert nicht mehr, es verwaltet. Beziehung wird zur Nebensache, Unterhalt zur Hauptsache. Der Elternteil wird funktional neu definiert – nicht über Bindung, sondern über Zahlung.
Je länger dieser Zustand anhält, desto plausibler erscheint er im Verfahren. Dauer ersetzt Prüfung. Realität ersetzt Norm. Am Ende gilt das Ergebnis als Beleg dafür, dass es gar nicht anders gehen konnte.
Was daraus folgt
Das familienrechtliche Problem liegt nach meiner Erfahrung nicht im Fehlen guter Gesetze.
Es liegt darin, dass sie in der Praxis häufig nicht mehr als Maßstab dienen.
Ein Rechtssystem, das Dynamiken nicht prüft, sondern übernimmt, kann Kinder nicht nachhaltig schützen – selbst dann nicht, wenn die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind.
Genau hier entsteht die Diskrepanz, die viele betroffene Eltern als Ohnmacht erleben und die fachlich betrachtet eine strukturelle Schieflage ist.
📞 📩 💬 Wenn Sie und Ihr Kind betroffen sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, telefonisch oder per Nachricht.


